Die Sicherheit von Laserscannern

LASER steht für Lichtverstärkung durch stimulierte Strahlungsemission, und Laser werden für eine Vielzahl von Zwecken eingesetzt. Die häufigsten Orte, an denen Laser angetroffen werden, sind optische Mäuse, optische Laufwerke und Barcodescanner, wie sie in Lebensmittelgeschäften zu finden sind. Diese werden alle als sichere Geräte angesehen und Ihr Unternehmen kann sie ohne zusätzliche Sicherheitsausrüstung einsetzen.

OSHA-Klassifizierung

Laserscanner werden von OSHA, der Arbeitsschutzbehörde, als Geräte der Klasse II eingestuft. Die Definition eines Geräts der Klasse II ist auf Laserleistungspegel von 1 Milliwatt oder weniger beschränkt und auf sichtbares Licht, typischerweise rote Laser, beschränkt. Optische Mäuse und DVD-Player sind ebenfalls Geräte der Klasse II. Ein Blu-ray-Player ist ein Gerät der Klasse II mit einem blauen Wellenlängenlaser.

Sicherheitsanforderungen

Die OSHA-Anforderungen für Lasergeräte der Klasse II sind ein Warnschild. Es ist keine zusätzliche Sicherheitsausrüstung erforderlich. Ein typisches Warnschild der Klasse II enthält Sicherheitshinweise für die sichere Handhabung, insbesondere "Nicht in den Strahl starren". Während die OSHA-Bestimmungen die Klassifizierung des Lasers festlegen, ist die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) speziell für Laserscanner und Strichcodeleser zuständig.

Gesundheitsrisiken

Laser der Klasse II bergen kein Risiko für Verbrennungen auf ungeschützter Haut oder thermische Effekte. Sie stellen ein potenzielles Risiko dar, wenn sie über einen längeren Zeitraum in die Augen geleuchtet werden, obwohl der natürliche Reflex, die Augen aus hellem Licht zu entfernen, dies in realen Umgebungen schwierig macht. Trotzdem sind Laserscanner an den meisten Orten so manipuliert, dass es schwierig ist, sie einem Mitarbeiter oder Kunden ins Gesicht zu lenken.

Gefährliche Laser

Laser sind nicht auf das visuelle Spektrum beschränkt. Infrarotlaser mit Wellenlängen von 780 bis 1800 Nanometer (nahe bis mittleres Infrarot) können Netzhautschäden verursachen und lösen nicht die natürliche Reaktion des Auges auf helles Licht aus. Excimerlaser im ultravioletten Bereich (400 bis 180 Nanometer) können Hornhautverbrennungen verursachen. Laser mit höherer Leistung können der exponierten Haut sonnenbrandähnliche Schäden zufügen und im Extremfall brennbare Materialien entzünden. Bei der Arbeit mit gefährlichen Lasern sollte eine spezielle Schutzbrille verfügbar sein, die eine Lichtwellenlänge filtert oder blockiert.


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