Steuerabzüge auf Verpflegungs- und Unterhaltungskosten

Für den Erfolg ist es erforderlich, Geld für Ihr Unternehmen auszugeben. Eine gemeinsame Ausgabe ist Essen und Unterhaltung. Sie können Geschäftsbesprechungen mit einem Kunden beim Mittagessen durchführen oder Essenslieferungen für ein Mitarbeiterstrategie-Meeting bestellen. Wenn Sie Geld für Mahlzeiten und Unterhaltung ausgeben und dies in direktem Zusammenhang mit oder in Verbindung mit gewöhnlichen und notwendigen Geschäftsaktivitäten steht, können Sie einen Teil der Ausgaben von Ihrer Einkommensteuererklärung abziehen.

Direkt verwandt oder assoziiert

Sie können einen Teil Ihrer Geschäftsessen- und Unterhaltungskosten abziehen, sofern diese den Anforderungen entsprechen, direkt mit dem Geschäft verbunden oder verbunden zu sein. Unterhaltungs- und Verpflegungskosten, die Ihnen für einen Kunden, Kunden oder Mitarbeiter entstehen, sind Abzüge zulässig, solange die Veranstaltung in direktem Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen steht oder mit Geschäftsaktivitäten verbunden ist. Wenn Sie beispielsweise einen Kunden zum Mittagessen mitnehmen, um eine Projektplanungsphase abzuschließen, führen Sie während des Essens Geschäfte. Dies steht in direktem Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen und kann von Ihren Einkommenssteuern abgezogen werden. Mahlzeiten und Bewirtung, die im Zusammenhang mit und unmittelbar vor oder nach einer geschäftlichen Veranstaltung wie einem Meeting stattfinden, gelten als verbundene Ausgaben und können abgezogen werden.

Aufzeichnungen führen

Sie müssen detaillierte Aufzeichnungen über Essens- und Unterhaltungsabzüge führen. In Ihren Unterlagen muss angegeben sein, wie die Ausgaben geschäftsbezogen sind, wie viel Geld Sie ausgegeben haben, wann und an welchem ​​Ort das Essen oder die Unterhaltung stattfindet und in welcher Beziehung die Personen stehen, die Sie unterhalten haben. Wenn Sie Ihre Restaurantquittung erhalten, machen Sie es sich zur Gewohnheit, den Geschäftszweck der Mahlzeit und alle Teilnehmer aufzuschreiben, bevor Sie sie in Ihre Unterlagen aufnehmen. Wenn Sie sich später an diesen Abzug erinnern müssen, müssen Sie sich nicht nur auf das Gedächtnis verlassen, und Sie erfüllen automatisch die Aufzeichnungspflichten für den Abzug.

50 Prozent Abzug

Im Allgemeinen können nur 50 Prozent der Essens- oder Unterhaltungskosten abgezogen werden. Essens- und Bewirtungsabzüge können nicht als Reisekosten geltend gemacht werden. Sie können den Abzug auch nicht für üppige oder extravagante Mahlzeiten und Unterhaltung geltend machen.

Einschränkungen für Mitarbeiter

Arbeitnehmer dürfen keinen Steuerabzug für Mahlzeiten und Unterhaltung vornehmen, wenn diese Kosten von einem Arbeitgeber erstattet wurden. Werden die Auslagen nicht erstattet und erfüllen sie die oben zusammengefassten Voraussetzungen, können Arbeitnehmer 50 Prozent abziehen.


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